Leistungen
Patientenverfügung
Voraussetzung für die Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung ist eine umfassende ärztliche Aufklärung einschließlich einer Information über Wesen und Folgen der Patientenverfügung für die medizinische Behandlung.
Eine verbindliche Patientenverfügung muss schriftlich mit Angabe des Datums von einem Rechtsanwalt oder Notar unterfertigt werden.
Sie bleibt für acht Jahre verbindlich und muss dann wieder bestätigt werden, wofür erneut eine ärztliche Aufklärung erfolgen muss. Danach beginnt die Frist von acht Jahren wieder zu laufen (außer die Patientin/der Patient hat eine kürzere Frist bestimmt, die Patientenverfügung geändert oder ergänzt)
Kosten:
Empfehlungstarif für die ärztliche Tätigkeit im Zusammenhang mit der Erstellung einer Patientenverfügung: EUR 155,– pro angefangener halben Stunde